Wichtig für den Betreiber –
das sollten Sie wissen.

Wiederkehrenden Prüfung von Windenergieanlagen

Windenergieanlagen sind auf Basis der jeweils für sie gültigen DIBt-Richtlinie (Richtlinie für Windenergieanlagen Einwirkungen Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung – fortlaufend seit 2004, aktuell 2012, korrigierte Fassung 2015) prüfpflichtig durch unabhängige Sachverständige. Zum Teil gab es davor in den Genehmigungen individuelle Regelungen und insbesondere verbindliche Regelungen in einzelnen Bundesländern die seit 2004 in der DIBT-Richtlinie aufgegangen sind.

Damit ist eine Prüfung für Betreiber in Deutschland verpflichtend. Verstöße gegen Prüfpflichten verletzen damit Nebenbestimmungen der Betriebsgenehmigung nach BImSchG und können sanktioniert werden.

Wichtig für den Betreiber - Wiederkehrenden Prüfung von Enercon Windenergieanlagen

Prüfungspflicht

Es besteht eine Pflicht zur sogenannten „Wiederkehrenden Prüfung“, bei der die gesamte Windenergieanlage regelmäßig im Rahmen festgelegter Intervalle hinsichtlich ihrer Standsicherheit geprüft wird. Regelungen hierzu ergeben sich aus der für die Windenergieanlage geltenden Typenprüfung, die Bestandteil der BImSchG-Genehmigung ist, der DIBt-Richtlinie und den spezifischen Vorgaben aus der Betriebsgenehmigung nach BImSchG.

Prüf-Intervalle

Nach den Regelungen und in der Praxis werden Windenergieanlagen in regelmäßigen Intervallen von 2 Jahren durch Sachverständige an Maschine und Rotorblättern, sowie an der Tragstruktur umfangreich geprüft.

Die Erweiterung auf eine Frist bis zu 4 Jahren darf erfolgen, sofern durch von der Herstellerfirma autorisierte Sachkundige eine laufende (mindestens jährliche) Überwachung und Wartung von Windenergieanlagen durchgeführt wird (vgl. Kapitel 15 DIBt-RiLi).
Der EPK-Vertrag bei ENERCON Anlagen ermöglicht eine Ausweitung auf diese erweiterte Frist.
Mit fortschreitender Lebensdauer der Anlage, und je nach Auflagen der Typenprüfung, gilt die grundsätzliche 2-Jahresfrist für eine externe Sachverständigenprüfung.

Wichtig für den Betreiber – Prüf-Intervalle bei Enercon Windenergieanlagen

Bestandsschutz

Windenergieanlagen der ersten Generation, welche zu einem Zeitpunkt errichtet wurden in dem es insgesamt für die Windenergienutzung wenige Vorgaben gab, haben zum Teil keine detaillierten Auflagen zu Wiederkehrenden Prüfungen. Aber auch diese Windenergieanlagen, die Bestandsschutz genießen, weisen keine erhöhte Unfallhäufigkeit auf. Und nach 20-jährigem Betrieb ist selbstverständlich auch für diese Anlagen ein qualifizierte Standsicherheitsnachweis zu führen.