Prüfung zur Inbetriebnahme (IB) –
Behördliche Sicherheit

Auf der sicheren Seite

Projekte für mehrere Millionen Euro sind heute in der Windenergiebranche üblich. Da ist es für Sie als Betreiber von Bedeutung, dass zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen alle Leistungen durch den Hersteller auch umgesetzt wurden.

Inbetriebnahme-Gutachten Enercon - Auflagen einhalten

Auflagen eingehalten?

Beim Inbetriebnahme-Gutachten können wir auch behördliche Auflagen und Nebenbestimmungen und deren Umsetzung aus technischer Sicht überprüfen. Dies erleichtert Ihnen dann die Abnahme mit der jeweiligen Behörde. In einem separaten Protokoll werden dabei die technischen Umsetzungen über die behördlichen Auflagen erfasst.

Prüfung auf Mängel

Mängel die während des Transports und in der Aufbauphase sowie während der Inbetriebnahme entstanden sind werden detailliert aufgenommen sowie offen Punkte und Restarbeiten aus der Inbetriebnahme Phase dokumentiert. Der beste Zeitpunkt für ein Inbetriebnahme-Gutachten ist unmittelbar nach der 300-h Wartung und vor der Anlagen Übergabe an den Betreiber. So könne die festgestellten Mängel in das Abnahmeprotokoll zwischen Ihnen und dem Hersteller einfließen. Sollten wesentliche Mängel vorliegen kann der Betreiber somit die Abnahme/Übergabe der Windenergieanlage mit dem Hersteller verweigern oder von Bedingungen zur Nacherfüllung abhängig machen. Dies bringt Ihnen und auch der finanzierenden Bank Sicherheit.

Inbetriebnahme-Gutachten Enercon - Prüfung auf Mängel